In aller Kürze

Teilnahme am Corona-Test kein Dienstverhinderungsgrund

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In ihren FAQ zum Coronavirus gibt die WKÖ ihre Rechtsansicht wieder, dass Arbeitnehmer, die sich freiwillig testen lassen wollen, dies soweit möglich außerhalb der Arbeitszeit zu tun haben. Durch die mittlerweile zahlreichen Möglichkeiten, sich mit oder ohne Symptome testen zu lassen (zB Teststraßen, Apotheken, mobile Teststationen, am Arbeitsort), auch am Wochenende, besteht nicht die Einschränkung, dass ein Test nur an einem bestimmten Kalendertag oder nur zu einer gewissen Uhrzeit möglich ist. Dies gilt nach Ansicht der WKÖ auch für die Teilnahme an den österreichweiten "Massentests" - auch diese hat außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden und es liegt kein persönlicher Dienstverhinderungsgrund vor. ( Quelle: www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html)

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Artikel-Nr.
ARD 6728/2/2020

11.12.2020
Heft 6728/2020