Thema - Verfahrensrecht

Teilweise Änderung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungsersuchen

Mag. Bettina Sabara

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Gericht der Europäischen Union (EuG) bilden zusammen die Säule der europäischen Gerichtsbarkeit. Die Auslegung des europäischen Rechts im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen lag bisher allein beim EuGH. Der stetige Anstieg an Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte sowie die Vielschichtigkeit der Fragestellungen belasten die Kapazitäten des EuGH jedoch enorm und führen zu längeren Verfahrensdauern. Aus diesem Grund kam es über Antrag des EuGH1 nun zu einer Änderung der Satzung des EuGH,2 mit der zum einen dem Gericht der Europäischen Union in bestimmten Sachgebieten (dazu zählen ua das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Verbrauchsteuern, Zollkodex) die Zuständigkeit für Vorabentscheidungssachen übertragen und zum anderen der Mechanismus der vorherigen Zulassung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts ausgeweitet wird.3

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Artikel-Nr.
ARD 6916/4/2024

18.09.2024
Heft 6916/2024
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (6. Auflage 2023); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).