Leistet ein Teilzeitbeschäftigter regelmäßig Mehrarbeit, dann ist …
… diese regelmäßig geleistete Mehrarbeit bei der Sonderzahlungsberechnung zu berücksichtigen; … gemäß den konkreten Regeln des Kollektivvertrages (im Folgenden kurz: KV) zu beurteilen, ob der Teilzeitmehrarbeitszuschlag (im Normalfall: 25 % [oder ein gemäß KV-Regeln höherer oder niedrigerer Wert]) auch bei der Sonderzahlungsberechnung berücksichtigt werden muss. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) verlangt nicht, dass der Teilzeitmehrarbeitszuschlag in die Sonderzahlungen "einzurechnen" ist.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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