Mit dem Ende der Maskenpflicht ab 1. 6. 2022
endete auch die Möglichkeit einer telefonischen Krankmeldung. Um auch künftig eine
digitale Krankschreibung zu ermöglichen, arbeitet die ÖGK gemeinsam mit der
Österreichischen Ärztekammer an einem Konzept zur telemedizinischen Behandlung. Damit
soll es den Versicherten erleichtert werden, von ihrem Recht auf ärztliche Diagnose und
persönliche Behandlung Gebrauch machen zu können.
( Quelle: OTS0186, 24. 5.
2022)
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