Das Teuerungs-Entlastungspaket Teil III sieht eine jährliche Valorisierung zahlreicher Familien- und Sozialleistungen ab dem Jahr 2023 vor. Gegenüber dem Ministerialentwurf vom 15. 7. 2022, 217/ME NR 27. GP, ARD 6809/19/2022, kommt es in der Regierungsvorlage va zu den folgenden Änderungen:
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