Anmerkungen zu OGH 3 Ob 114/23w1
In der rezenten Entscheidung beschäftigt sich der OGH mit der Frage, ob durch den Anfechtungsgegner nach Insolvenzeröffnung an Dritte erfolgte Zahlungen Masseforderungen nach § 46 Z 6 IO begründen können, und weiters, ob die im Rahmen des anfechtungsrechtlich relevanten Vorgangs vom Anfechtungsgegner erbrachte Gegenleistung iSd § 41 Abs 1 IO auch in einer Schuldbefreiung gelegen sein kann. Der vorliegende Beitrag widmet sich diesen sowie Fragen iZm der anfechtungsrechtlichen Einordnung der Befriedigung von privilegierten Forderungen durch den Anfechtungsgegner und dessen Ansprüchen nach § 41 IO. Außerdem wird aufgrund der im Lichte von OGH 3 Ob 113/23w ebenfalls beachtlichen E OGH 17 Ob 2/22a zur Unterscheidung zwischen den allgemeinen Anfechtungsvoraussetzungen der Gläubigerbenachteiligung und der Befriedigungstauglichkeit Stellung genommen.
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