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Tilgung einer Verbindlichkeit als Gegenleistung iSd § 41 Abs 1 IO

Mag. Matthias Stipanitz, LL.M.

Anmerkungen zu OGH 3 Ob 114/23w1

In der rezenten Entscheidung beschäftigt sich der OGH mit der Frage, ob durch den Anfechtungsgegner nach Insolvenzeröffnung an Dritte erfolgte Zahlungen Masseforderungen nach § 46 Z 6 IO begründen können, und weiters, ob die im Rahmen des anfechtungsrechtlich relevanten Vorgangs vom Anfechtungsgegner erbrachte Gegenleistung iSd § 41 Abs 1 IO auch in einer Schuldbefreiung gelegen sein kann. Der vorliegende Beitrag widmet sich diesen sowie Fragen iZm der anfechtungsrechtlichen Einordnung der Befriedigung von privilegierten Forderungen durch den Anfechtungsgegner und dessen Ansprüchen nach § 41 IO. Außerdem wird aufgrund der im Lichte von OGH 3 Ob 113/23w ebenfalls beachtlichen E OGH 17 Ob 2/22a zur Unterscheidung zwischen den allgemeinen Anfechtungsvoraussetzungen der Gläubigerbenachteiligung und der Befriedigungstauglichkeit Stellung genommen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2023/201

22.12.2023
Heft 6/2023
Autor/in
Matthias Stipanitz

Mag. Matthias Stipanitz, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Schmidt Pirker Podoschek Rechtsanwälte.