Thema

Tochtergesellschaft: Beteiligungsveräußerung gemäß § 7 Abs 4 WGG nur mit Genehmigungsvorbehalt?

Wolfgang Schwetz, MSc, BA

Gemeinnützige Bauvereinigungen (kurz GBV) sind bei Ausübung von Geschäften gem § 7 Abs 4 WGG ("Andere im Rahmen ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung notwendig werdende Geschäfte ...") regelmäßig mit Genehmigungserfordernissen konfrontiert. Im Rahmen dieses Beitrags wird der Frage nachgegangen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die Veräußerung einer Beteiligung an einer gewerblichen Tochtergesellschaft gem § 7 Abs 4 und 4b WGG einer gesonderten Genehmigung bedarf.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2024/38

27.11.2024
Heft 4/2024
Autor/in
Wolfgang Schwetz

Wolfgang Schwetz, MSc, BA, ist Unternehmensberater in Wien und Autor zahlreicher facheinschlägiger Publikationen sowie eines Kommentars zum WGG.