Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Inhalt von Kreditverträgen und Verträgen über (Spar-)Einlagen, die eine Zinsgleitklausel enthalten und zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, zu dem die negative Entwicklung des Referenzzinssatzes noch nicht vorhersehbar war. Ua wird erörtert, auf welche Art und Weise bei Vereinbarung einer Zinsgleitklausel Begrenzungen vorgesehen werden können.
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