Das Steuerreformgesetz 2015/2016 führte zu einer Erhöhung des Umsatzsteuersatzes bei Nächtigungen von 10 % auf 13 %. Nach massiven Protesten der Tourismusbranche wird dies nun wieder rückgängig gemacht.
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes betrifft sowohl die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen als auch die Vermietung bzw Nutzungsüberlassung von Grundstücken für Campingzwecke, wobei in beiden Fällen die damit verbundenen Nebenleistungen inbegriffen sind (zB Beheizung).
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