Weder die RIRL noch das RIRUG regeln die vielgestaltigen Probleme, die sich bei grenzüberschreitenden Restrukturierungsverfahren stellen. Die Verfasser erarbeiten im ersten Teil des Aufsatzes Lösungsvorschläge zu offenen Fragen der internationalen Zuständigkeit und Anerkennung von Restrukturierungsentscheidungen in und außerhalb des Anwendungsbereichs der EuInsVO 2015. Im zweiten Teil ihres Beitrags gehen sie insb auf Fragen zum anwendbaren Sachrecht bei grenzüberschreitenden Restrukturierungsverfahren ein.
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