ZIK aktuell

Überlegungen zum Kostenersatzanspruch des Prozessgegners bei Prozessfortsetzung durch den Masseverwalter

Axel Reckenzaun

Der folgende Beitrag widmet sich der Abgrenzung von Kostenersatzansprüchen, die vor Konkurseröffnung entstanden sind, und solchen, die erst nach Prozessfortsetzung durch den Masseverwalter entstehen. Besonderes Augenmerk gilt dabei Rechtsverteidigungskosten des Prozessgegners, die den beiden Zeiträumen zuzuordnen sind.

Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, welcher konkursrechtlichen Befriedigungskategorie der Anspruch auf Ersatz von Prozesskosten des Gegners in einem zunächst durch die Konkurseröffnung unterbrochenen und dann vom Masseverwalter fortgesetzten Prozess zuzuordnen ist, ist ein Plenarbeschluss des OGH vom 23. 1. 19341): Demnach entsteht der Kostenersatzanspruch nicht erst mit der die Kosten bestimmenden Entscheidung, sondern bereits - wie es der OGH wörtlich formulierte - „bedingt durch den Prozesserfolg“ mit der einzelnen Prozesshandlung.

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Artikel-Nr.
ZIK 2001/5

25.02.2001
Heft 1/2001
Autor/in
Axel Reckenzaun

Hon.-Prof. RA Dr. Axel Reckenzaun, MBL ist Rechtsanwalt in Graz in Gemeinschaft mit Dr. Christian Böhm, Dr. Andreas Tschernitz und Mag. Clemens Koller. Schwerpunkte: Kreditsicherungsrecht, Sanierungsrecht und Insolvenzrecht. Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz. Vertreter des ÖRAK in der Insolvenzrechtsreformkommission des Bundesministeriums für Justiz, allg. gerichtl. zertifiz. beeid. Sachverständiger.

Vortragstätigkeit und Publikationen auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts, insb des Insolvenzrechts; zuletzt: Wann verjähren zwangsweise begründete Pfandrechte? Zak 2020/63, 47; Kommentierung der §§ 136, 137, 138 IO in Konecny, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen (73. Lieferung, Dezember 2020).