In aller Kürze

Übernahme der Urlaubsstornokosten durch Arbeitgeber

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Kann ein Mitarbeiter einen bereits gebuchten Urlaub wegen eines nicht beeinflussbaren Ereignisses auf Bitten des Dienstgebers nicht antreten oder muss einen solchen frühzeitig abbrechen - zB wegen eines dringenden Großauftrags oder dem Ausfall anderer Mitarbeiter - und übernimmt der Dienstgeber die anfallenden Stornokosten, ist die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. In diesem Fall liegen beim Dienstnehmer im nachgewiesenen Ausmaß Werbungskosten vor (vgl LStR 2002, Rz 656a). In der Sozialversicherung ist der vom Dienstgeber übernommene Kostenersatz beitragsfrei. Die Vergütung stellt kein zusätzliches Arbeitsentgelt dar, sondern ist Ersatz für den entstandenen Schaden, der dem Dienstnehmer durch die Wahrnehmung seiner dienstlichen Pflichten entstanden ist. ( Quelle: ÖGK-Newsletter Nr 8/Juli 2023)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6860/2/2023

09.08.2023
Heft 6860/2023