Insbesondere in Konzernen kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer von einer rechtlich selbstständigen Gesellschaft in eine andere wechselt. In der Regel wird es sich dabei nicht um einen Betriebs(teil)-übergang handeln, weshalb es nicht zu einem gesetzlichen Übergang des Dienstverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber kommt. Trotzdem muss nicht zwingend das bisherige Dienstverhältnis formal beendet und ein neues Dienstverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber abgeschlossen werden - es besteht vielmehr noch die Möglichkeit der rechtsgeschäftlichen Vertragsübernahme durch eine Drei-Parteien-Einigung zwischen altem Arbeitgeber, neuem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. In diesem Fall wird die gesamte Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers - mangels anderslautender Vereinbarung unverändert - auf den neuen Arbeitgeber übertragen.
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