Thema - Arbeitsrecht

Überwachung der Mitarbeiter mittels "Keylogger" - deutsches Bundesarbeitsgericht setzt Grenzen

RA Mag. Birgit Vogt-Majarek / RA Dr. Natalie Hahn

Entscheidungsbesprechung zu BAG 27. 7. 2017, 2 AZR 681/16

Mit zunehmender Digitalisierung nehmen auch die Kontrollmöglichkeiten am Arbeitsplatz zu. In Deutschland hatte das Bundesarbeitsgericht unlängst die Zulässigkeit des Einsatzes einer Spähsoftware (sogenannte "Keylogger") zu beurteilen. Im vorliegenden Fall hatte ein Dienstgeber eine Spähsoftware auf den PCs seiner Mitarbeiter installiert, denen er zwar mitgeteilt hatte, dass er ihr Surfverhalten kontrollieren werde, nicht jedoch, dass ein "Keylogger" installiert würde. Mit diesem wurde fortan jede Tastenbewegung auch in den Pausenzeiten aufgezeichnet. Zudem wurden regelmäßig Bildschirmfotos erstellt. Wenige Tage später wurde ein Programmierer gekündigt. Der Vorwurf: Die Auswertung der digitalen Daten hätte einen Arbeitszeitbetrug ergeben. Das Bundesarbeitsgericht qualifizierte das Spähprogramm als massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Dienstnehmers. Der Einsatz von "Keyloggern" sei unzulässig. Die Daten seien rechtswidrig gewonnen worden und dürften daher vor Gericht nicht verwendet werden. Sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung des Programmierers wurde als unwirksam qualifiziert.

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Artikel-Nr.
ARD 6577/5/2017

07.12.2017
Heft 6577/2017
Autor/in
Birgit Vogt-Majarek

Mag. Birgit Vogt-Majarek ist Gründungspartnerin von Schima Mayer Starlinger (www.sms.law) und war zuvor seit 2004 Partnerin von KSW. Sie leitet mit Georg Schima das Arbeitsrechtsteam, das zu den größten in Österreich zählt. Birgit Vogt-Majarek berät und vertritt nationale und internationale, private sowie öffentliche Unternehmen in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts sowie im Gesellschafts- und Verwaltungsrecht. Ferner berät sie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis zur Beendigung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Unternehmen betreffend Restrukturierungen, Betriebsverfassungsrecht, grenzüberschreitenden Personaleinsatz, Compliance, Arbeitszeitrecht sowie Datenschutz.

Natalie Hahn

Dr. Natalie Hahn ist Partnerin und Head of Employment bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte. Sie verfügt über 13 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwältin und berät in- und ausländische Unternehmen zu allen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis hin zu dessen Beendigung. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Betriebsverfassungsrecht, Restrukturierungen, Outsourcing & Betriebsübergang, arbeitsrechtliche Prozessführung, Beratung von Führungskräften und Organen sowie Arbeitsstrafrecht. Natalie Hahn ist ferner Autorin und Vortragende zu verschiedensten arbeitsrechtlichen und HR-spezifischen Themen.