Thema - Arbeitsrecht

Überwachung im Homeoffice durch Künstliche Intelligenz

RA Florian Dauser, LL.M.

Das Arbeiten im Homeoffice hat durch die Corona-Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. So wurden vom Gesetzgeber auch die rechtlichen Voraussetzungen durch die Normierung der Kompetenz zur Festlegung von Rahmenbedingungen für Arbeit im Homeoffice im Wege einer Betriebsvereinbarung geschaffen.1 Für Arbeitgeber ist die Produktivität von Arbeitnehmern, die im Homeoffice arbeiten, naturgemäß schwieriger zu überwachen. Die IT-Industrie hat in den letzten Jahren jedoch eine Vielzahl technischer Lösungen bereitgestellt, die auf künstliche Intelligenz (KI) zurückgreifen. Durch darauf spezialisierte KI-Systeme soll es Arbeitgebern ermöglicht werden, Arbeitnehmer zu kontrollieren, wenn diese im Homeoffice arbeiten. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den damit zusammenhängenden rechtlichen Rahmenbedingungen und ausgehend davon mit allfälligen Haftungsfragen bei Fehlern im Zuge der Überwachung mittels KI.

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Artikel-Nr.
ARD 6858/5/2023

26.07.2023
Heft 6858/2023
Autor/in
Florian Dauser

Florian Dauser, LL.M. ist Rechtsanwalt bei Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) in Wien und auf Arbeitsrecht, Streitbeilegung und Prozessführung spezialisiert.