Gesellschafts- & Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Umfang des steuerrechtlichen Mindestansatzes von Herstellungskosten

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob der steuerrechtliche Mindestansatz des § 6 Z 2 lit a EStG auch im Anwendungsbereich des § 6 Z 1 EStG gilt.

Ein Kaufmann stellt einen Vermögensgegenstand her, der

Umlaufvermögenabnutzbares Anlagevermögen

darstellt. Die Einzelkosten betragen 400, die angemessenen Material- und Fertigungsgemeinkosten betragen 600. Fraglich ist die Höhe des zu aktivierenden Betrages aus handels- und steuerrechtlicher Sicht.

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Artikel-Nr.
RWZ 2005/32

26.04.2005
Heft 4/2005
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.