In aller Kürze

Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer "umfassenden" Amtshilfe (zB bei der Verlustnachversteuerung gemäß § 2 Abs 8 EStG 1988, der Spendenbegünstigung gemäß § 4a Abs 4 EStG 1988 oder der Befreiung für Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs 1 Z 6 KStG 1988). Dazu veröffentlicht das BMF jährlich eine Liste mit jenen Staaten und Territorien, mit denen eine "umfassende" Amtshilfe besteht (Stand 1. 1. 2025; keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr). Der Begriff "umfassende" Amtshilfe wird seitens des BMF im Sinn des "großen" Informationsaustausches verstanden, der somit über den Umfang der für die reine Abkommensanwendung erforderlichen Informationen hinausgeht. (Info des BMF vom 9. 12. 2024, 2024-0.853.922)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6930/2/2025

03.01.2025
Heft 6930/2025