Nahezu jeder Mitarbeiter hat heutzutage einen eigens für ihn eingerichteten, personalisierten betrieblichen E-Mail-Account mit einer personalisierten E-Mail-Adresse. Nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters stellt sich die Frage, wie mit dem verbleibenden E-Mail-Account des Mitarbeiters verfahren werden soll. Muss der Arbeitgeber den Account unverzüglich löschen oder muss der Account noch über eine bestimmte Zeit "offen" gehalten werden? Darf der Arbeitgeber außerdem in das Postfach des Mitarbeiters Einsicht nehmen bzw was ist bei der Einsichtnahme zu beachten? Diese und weitere Fragen werden in der Folge praxisnah erörtert.
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