Thema - Arbeitsrecht

Umgang mit dem betrieblichen E-Mail-Account ausgeschiedener Mitarbeiter

Florian Dauser, LL.M. / Mag. Severin Plattner

Nahezu jeder Mitarbeiter hat heutzutage einen eigens für ihn eingerichteten, personalisierten betrieblichen E-Mail-Account mit einer personalisierten E-Mail-Adresse. Nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters stellt sich die Frage, wie mit dem verbleibenden E-Mail-Account des Mitarbeiters verfahren werden soll. Muss der Arbeitgeber den Account unverzüglich löschen oder muss der Account noch über eine bestimmte Zeit "offen" gehalten werden? Darf der Arbeitgeber außerdem in das Postfach des Mitarbeiters Einsicht nehmen bzw was ist bei der Einsichtnahme zu beachten? Diese und weitere Fragen werden in der Folge praxisnah erörtert.

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Artikel-Nr.
ARD 6735/6/2021

11.02.2021
Heft 6735/2021
Autor/in
Florian Dauser

Florian Dauser, LL.M. ist Rechtsanwalt bei Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) in Wien und auf Arbeitsrecht, Streitbeilegung und Prozessführung spezialisiert.

Severin Plattner

Mag. Severin Plattner ist Rechtsanwalt bei Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien und in den Bereichen Öffentliches Recht, Datenschutzrecht und Immobilien- und Baurecht spezialisiert.