Der Begutachtungsentwurf des Steuerreformgesetzes I 2019/201 sieht im Bereich der Unternehmensbesteuerung - neben der Kleinunternehmerpauschalierung und der Umsetzung von Sonderregelungen für hybride Gestaltungen - auch eine Reihe von Anpassungen im Bereich des Umgründungssteuerrechts vor. Werner Wiesner hat das Umgründungssteuerrecht geprägt wie kein anderer; wir als seine Nachfolgerinnen und Nachfolger im BMF haben das große Glück, dass er uns nach wie vor mit seinem umfassenden Wissen und seiner großen Erfahrung unterstützt. Bisweilen stellt er dabei fest, dass das Umgründungssteuerrecht eigentlich eine simple Sache gewesen sei, bis man begonnen habe, es international auszurichten. Der Leser möge sich anhand einer näheren Betrachtung der im Begutachtungsentwurf des Steuerreformgesetzes I 2019/20 vorgesehenen Änderungen selbst ein Bild machen.
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