Praxisauswirkungen für betroffene Unternehmer
Das UStG enthält in seinem § 23 UStG eine besondere Form der Besteuerung für die Besorgung von Reiseleistungen, die insbesondere für die Reisebranche und deren Kunden große Bedeutung hat.
Im Zuge der aktuellen Änderung des UStG1 wurde der Rechtsprechung des EuGH2 Rechnung getragen, wonach die bisherige österreichische Regelung für Reiseleistun-
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