Die Grenzen zwischen unternehmerischer Veranlassung und Repräsentationsbedürfnis sowie Zuwendungen an Dritte sind oft fließend.
Die Bewirtung von Geschäftsfreunden und von Mitarbeitern wirft zahlreiche steuerliche Fragestellungen für den Unternehmer auf. Insbesondere die Abgrenzung zwischen betrieblich relevanten Vorteilszuwendungen und bloßen Repräsentationsaufgaben ist von wesentlicher steuerlicher Relevanz.
Der nachfolgende Beitrag stellt eine Übersicht über die wesentlichen umsatzsteuerlichen Themen in diesem Zusammenhang dar und behandelt dabei auch für die Praxis wesentliche Bereiche, wie den Umgang mit Betriebsausflügen und Reise-Incentives an Mitarbeiter.
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