Anmerkungen zu OGH 17 Ob 9/21d1
Die Tragweite der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf ein Versäumungsurteil (VU) im Rechtsmittelstadium ist gesetzlich nicht explizit normiert,2 daher ist fraglich, inwiefern dem Bestreitenden in diesem Fall (noch) Rechtsschutz zukommt3 und wie mit einer bereits abgelaufenen Widerspruchsfrist zu verfahren ist. Nunmehr gibt es eine erste höchstgerichtliche Entscheidung zur Auswirkung der Insolvenzeröffnung auf ein bereits ergangenes, aber noch nicht rechtskräftiges VU.
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