Wie kann die Umstellung leistungsbezogener auf unternehmenskennzahlbezogene Bonussysteme durch den Dienstgeber erreicht werden?
Das Entgelt setzt sich nicht selten aus einem Fixum und einer variablen Vergütung zusammen. In Dienstverträgen wird häufig ein Jahreszieleinkommen definiert, das sich aus einem Grundgehalt und einer variablen Vergütung bei persönlicher Zielerreichung zusammensetzt. Meist verweisen einschlägige Dienstverträge in diesem Zusammenhang auf ein "Erfolgsbeteiligungsmodell", einen "Incentive Plan" und/oder Unternehmensrichtlinien und enthalten diese wiederum den ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Komponenten der variablen Vergütung einem Änderungsvorbehalt des Dienstgebers unterliegen. In der Praxis streben immer mehr Unternehmen die Umstellung derartiger leistungsbezogener auf (rein) unternehmenskennzahlbezogene Bonusprogramme an. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob der Dienstgeber im Rahmen des vertraglich vereinbarten Gestaltungsrechts betreffend die variable Vergütung - abweichend von der bisherigen Praxis - die Kriterien für die Bestimmung derselben einseitig abändern kann.
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