Thema - Arbeitsrecht

Umstellung von Bonussystemen

RA Dr. Natalie Hahn

Wie kann die Umstellung leistungsbezogener auf unternehmenskennzahlbezogene Bonussysteme durch den Dienstgeber erreicht werden?

Das Entgelt setzt sich nicht selten aus einem Fixum und einer variablen Vergütung zusammen. In Dienstverträgen wird häufig ein Jahreszieleinkommen definiert, das sich aus einem Grundgehalt und einer variablen Vergütung bei persönlicher Zielerreichung zusammensetzt. Meist verweisen einschlägige Dienstverträge in diesem Zusammenhang auf ein "Erfolgsbeteiligungsmodell", einen "Incentive Plan" und/oder Unternehmensrichtlinien und enthalten diese wiederum den ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Komponenten der variablen Vergütung einem Änderungsvorbehalt des Dienstgebers unterliegen. In der Praxis streben immer mehr Unternehmen die Umstellung derartiger leistungsbezogener auf (rein) unternehmenskennzahlbezogene Bonusprogramme an. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob der Dienstgeber im Rahmen des vertraglich vereinbarten Gestaltungsrechts betreffend die variable Vergütung - abweichend von der bisherigen Praxis - die Kriterien für die Bestimmung derselben einseitig abändern kann.

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Artikel-Nr.
ARD 6589/4/2018

08.03.2018
Heft 6589/2018
Autor/in
Natalie Hahn

Dr. Natalie Hahn ist Partnerin und Head of Employment bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte. Sie verfügt über 13 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwältin und berät in- und ausländische Unternehmen zu allen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis hin zu dessen Beendigung. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Betriebsverfassungsrecht, Restrukturierungen, Outsourcing & Betriebsübergang, arbeitsrechtliche Prozessführung, Beratung von Führungskräften und Organen sowie Arbeitsstrafrecht. Natalie Hahn ist ferner Autorin und Vortragende zu verschiedensten arbeitsrechtlichen und HR-spezifischen Themen.