BGBl II 2019/236, ausgegeben am 9. 8. 2019
Verordnung des BMF, mit der die Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung iSd § 236 BAO geändert wird
Nach dem bisherigen § 3 Z 3 der Verordnung des BMF betreffend Unbilligkeit der Einhebung iSd § 236 BAO (BGBl II 20105/435 idF BGBl II 2013/449) lag eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung "insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruchs zu einer internationalen Doppelbesteuerung führt, deren Beseitigung ungeachtet einer Einigung in einem Verständigungsverfahren die Verjährung oder das Fehlen eines Verfahrenstitels entgegensteht". Diese Regelung wurde mit der Begründung eingeführt, dass Verständigungsverfahren iSd Art 25 OECD-MA häufig sehr lange dauern und die Abgabenfestsetzung wegen Eintritts der Bemessungsverjährung gem §§ 207 ff BAO oft nicht mehr vermindert werden kann, auch wenn sie sich im Verständigungsverfahren letztlich als DBA-widrig erweist.
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