Beiträge

Ungeklärte Fragen der Aufrechnung im Sanierungsverfahren

Dr. Susanne Fruhstorfer

Die bereits mehrfach kommentierte Entscheidung des verstärkten Senates 6 Ob 179/14p vom 1. 12. 20151 hat die jahrzehntelange Streitfrage entschieden, ob ein Insolvenzgläubiger nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes noch mit seiner gesamten Forderung oder nur noch mit der Sanierungsplanquote aufrechnen kann. Unter ausführlicher Auseinandersetzung mit dem Für und Wider der unterschiedlichen Positionen in Rsp2 und der Lehre3 entschied sich der verstSen für die Beschränkung der Aufrechnung mit der Sanierungsplanquote.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/223

09.11.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Susanne Fruhstorfer

Dr. Susanne Fruhstorfer M.iur. (Trier) ist Rechtsanwältin in Wien und CEE Head of Restructuring & Insolvency bei Taylor Wessing.

Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenz und Kreditsicherungsrecht, Insolvenzverwaltungen

Publikationen (Auswahl):
Leasingverträge und Insolvenz, in Konecny, Insolvenzforum 2017; Prozessführung bei Massearmut, Jahrbuch für Insolvenz- und Sanierungsrecht 2017, 287; Verjährung bestrittener Insolvenzforderungen, RdW 2016/223; Die Erfüllung des Sanierungsplans, RdW 2011/71; Insolvenzantragspflicht des Mehrheitsgesellschafters – Durchbrechung des Trennungsprinzips, ZIK 2013/301; Kommentierung der Geschäftsaufsicht über Banken und der Genossenschaftskonkursordnung in Buchegger, Österreichische Insolvenzrecht, Zusatzband 1 (2009).