Beiträge

Unrichtiges Vermögensverzeichnis als Einleitungshindernis für das Abschöpfungsverfahren (§ 201 Abs 1 Z 2 IO)

Mag. Gerhard Stefan

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 82/16s1

Lehnen die Gläubiger einen Zahlungsplan ab, bleibt dem Schuldner nur das Abschöpfungsverfahren, um eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Unredliche Schuldner werden von diesem auf Antrag eines Insolvenzgläubigers bei Vorliegen eines der in § 201 Abs 1 IO taxativ aufgezählten Einleitungshindernisse ausgeschlossen. Der OGH hat sich nun erstmals inhaltlich zum Einleitungshindernis in § 201 Abs 1 Z 2 IO wegen unrichtiger Angaben im Vermögensverzeichnis des Schuldners geäußert, weil er eine Klarstellung für notwendig erachtete.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2016/281

31.12.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Gerhard Stefan
Mag. Gerhard Stefan ist Rechtsanwalt und Gesellschafter der Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG.