In aller Kürze

Unterhaltsabsetzbetrag - Durchschnittsbedarfssätze für 2025

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Durchschnittsbedarfssätze (Regelbedarfsätze) anzuwenden. Für 2025 wurden die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze mit Erlass des BMF vom 30. 12. 2024, 2024-0.927.964, wie folgt kundgemacht:

Altersgruppe 0-5 Jahre: € 350,-Altersgruppe 6-9 Jahre: € 440,-

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Artikel-Nr.
ARD 6931/4/2025

10.01.2025
Heft 6931/2025