In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Durchschnittsbedarfssätze (Regelbedarfsätze) anzuwenden. Für 2025 wurden die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze mit Erlass des BMF vom 30. 12. 2024, 2024-0.927.964, wie folgt kundgemacht:
Altersgruppe 0-5 Jahre: € 350,-Altersgruppe 6-9 Jahre: € 440,-Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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