In aller Kürze

Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2018

Bearbeiterin: Barbara Tuma

Wenn eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die monatlichen Regelbedarfsätze anzuwenden. Diese werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2018 heranzuziehen:

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Artikel-Nr.
ARD 6566/2/2017

21.09.2017
Heft 6566/2017