In aller Kürze

Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2021

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. 7. angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2021 heranzuziehen:

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Artikel-Nr.
ARD 6711/2/2020

13.08.2020
Heft 6711/2020