In aller Kürze

Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2023

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Jahr 2023 heranzuziehen:

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Artikel-Nr.
ARD 6831/3/2023

11.01.2023
Heft 6831/2023