Beiträge

Unterhaltsrückstände und Konkurs

RA Dr. Bernhard Birek

In der Praxis werden Masseverwalter, Gemeinschuldnervertreter und Exekutionsgerichte oft mit der Problematik der Unterhaltspflichten des Gemeinschuldners konfrontiert. Problematisch ist die Exekution auf den Differenzbetrag gem § 291a und § 291b EO für Unterhaltsrückstände1 vor Konkurseröffnung, die jedoch nach der Konkurseröffnung bewilligt wird. Eine aktuelle Entscheidung zeigt die Kontroverse zwischen Lehre und Rsp und versucht einen sinnvollen Lösungsansatz darzustellen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2008/246

27.10.2008
Heft 5/2008
Autor/in
Bernhard Birek

Dr. Bernhard Birek ist selbstständiger Rechtsanwalt in Schlüßlberg. Er hat sich auf Insolvenzrecht spezialisiert. Ein besonderes Anliegen sind ihm Veröffentlichungen im Konkursanfechtungsrecht unter Berücksichtigung der dt Rsp. Dr. Bernhard Birek ist häufig sowohl als gerichtlich bestellter Masseverwalter als auch als Schuldnervertreter tätig.

Publikationen:

Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise, AnwBl 2002, 133; Anmerkung zur Entscheidung AnwBl 2003, 724; Unterhaltsrückstände und Konkurs, ZIK 2008/246, 146; Zwangsvollstreckung und Konkursanfechtung, ZIK 2009/9, 9.