Mit dem RÄG 2014 ergeben sich wesentliche Auswirkungen auf unversteuerte Rücklagen und unterlassene Zuschreibungen. Der Beitrag stellt die diesbezüglichen Übergangsbestimmungen des UGB und des EStG dar.
Ein Einzelunternehmer (§ 5 EStG-Gewinnermittler) weist im Jahresabschluss 2015 (Geschäftsjahr = Wirtschaftsjahr) unversteuerte Rücklagen (Bewertungsreserve; Übertragungsrücklage gem § 12 EStG) in Höhe von 1.000 auf. Weiters hat er Zuschreibungen gem § 208 Abs 2 UGB bis einschließlich 2015 in Höhe von 500 (steuerlich in gleicher Höhe) unterlassen. Fraglich sind die unternehmens- und ertragsteuerlichen Auswirkungen des RÄG 2014 auf diese Sachverhalte.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.