Anmerkungen zu OLG Wien 6 R 41/21z1
Die Nachtragsverteilung ist in der Insolvenzpraxis ein "Dauerbrenner"2 und daher stellen sich immer wieder neue Auslegungsfragen:3 Eine Nachtragsverteilung hat ua dann stattzufinden, wenn "Vermögensstücke ermittelt werden, die zur Insolvenzmasse gehören". Ob diese Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn eine bekannte, aber vermeintlich uneinbringliche Forderung doch werthaltig ist, war Gegenstand der vorliegenden Entscheidung.
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