ZIK aktuell

Unwirksamkeit der Konkursantragszurückziehung

Andreas Konecny

In der Entscheidung vom 27.05.1998, 6 Ob 131/98b 1)), setzte sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage auseinander, welche Bedeutung die Zurückziehung eines Konkursantrags durch den antragstellenden Gläubiger hat. Dabei neigte er der Auffassung zu, die Rücknahmeerklärung für beachtlich zu halten und somit von einer amtswegigen statt einer beantragten Eröffnungsprüfung auszugehen. Im folgenden Aufsatz wird vorerst dargelegt, daß die Zurückziehung des Konkursantrags unwirksam, dieser somit weiter zu behandeln ist; anschließend werden die verfahrensrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt.

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Artikel-Nr.
ZIK 1998, 145

25.10.1998
Heft 5/1998
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.