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Update: Kündigungsfrühwarnsystem

Dr. Romana Weber-Wilfert

Das Kündigungsfrühwarnsystem gem § 45a AMFG1 ist auch in Sanierungs- und Insolvenzfällen einzuhalten.2 Die richtige Beurteilung des Erreichens von Schwellenwerten sowie die rechtzeitige Anzeige der geplanten Kündigungen beim Arbeitsmarktservice sind für die kostensparende sowie erfolgreiche Abwicklung von Restrukturierungen und Insolvenzverfahren essenziell. Die Missachtung der Bestimmungen des Kündigungsfrühwarnsystems hat die Unwirksamkeit der Kündigungen zur Folge. Der Beitrag zeigt auch anhand aktueller Judikatur auf, worauf dabei zu achten ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/136

08.09.2022
Heft 4/2022
Autor/in
Romana Weber-Wilfert

RA Dr. Romana Weber-Wilfert ist Partnerin der Celar Senoner Weber-Wilfert Rechtsanwälte GmbH. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Sie ist regelmäßig als Autorin und Vortragende sowie als Lehrbeauftragte und Prüferin an der Universität Wien tätig.