Thema - Arbeitsrecht

Urlaubsersatzleistung und variable Vergütung - was ist zu berücksichtigen?

RA Theresa Weiss-Dorer, LL.M. (WU), RAA Mag. Lorenz Bogensberger

Während des aufrechten Arbeitsverhältnisses gilt ein strenges Verbot der Urlaubsablöse. Vereinbarungen, die eine Ablöse in Geld oder eine sonstige vermögenswerte Leistung für nicht verbrauchten Urlaub vorsehen, sind absolut nichtig.1 Denn eine Ablöse für nicht verbrauchten Urlaub widerspricht dem Erholungszweck des Urlaubs.2 Selbst wenn der Urlaub bereits vom Arbeitgeber (unzulässigerweise) in Geld abgelöst wurde, kann der Arbeitnehmer diesen in natura konsumieren - unter Umständen kann der Arbeitgeber aber die gezahlte Ablöse zurückverlangen.3

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Artikel-Nr.
ARD 6948/4/2025

07.05.2025
Heft 6948/2025
Autor/in
Theresa Weiss-Dorer

Theresa Weiss-Dorer, LL.M. (WU) ist ständige Substitutin und Rechtsanwältin bei E+H Rechtsanwälte in den Practice Groups Arbeitsrecht und Konfliktlösung. Sie berät und vertritt in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts sowie in streitigen Verfahren. Ihre Schwerpunkte liegen va in der arbeitsrechtlichen Beratung von (internationalen) Transaktionen, Betriebsübergängen und (grenzüberschreitender) Arbeitskräfteüberlassung.

Lorenz Bogensberger

Mag. Lorenz Bogensberger ist Rechtsanwaltsanwärter bei E+H Rechtsanwälte in den Practice Groups Arbeitsrecht und Konfliktlösung. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter sammelte Lorenz Bogensberger bereits wertvolle praktische Erfahrung als Legal Trainee bei E+H Rechtsanwälte. Lorenz Bogensberger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien.