Ministerialentwurf 29. 7. 2025, 36/ME NR 28. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden sollen
Arbeitsverhältnisse haben die Erbringung von Arbeitsleistungen gegen Entgelt zum Inhalt, sie werden durch schriftlichen oder mündlichen Arbeitsvertrag begründet. Das wesentliche Merkmal eines Arbeitsvertrages ist vor allem die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers. Merkmale der persönlichen Abhängigkeit sind insbesondere: die Einordnung des Arbeitnehmers in den betrieblichen Organisationsablauf, eine vorgegebene Arbeitszeit, ein zugewiesener Arbeitsort, eine festgelegte Arbeitsabfolge, die Bindung an Weisungen des Arbeitgebers sowie die laufende Kontrolle durch den Arbeitgeber.
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