Buchhaltung und Bilanzierung

Verbindlichkeiten

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

Nach § 196 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss alle Verbindlichkeiten zu enthalten, die nach § 211 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen sind.

Verbindlichkeiten sind nach der h. L. dadurch charakterisiert, dass eine rechtliche oder wirtschaftliche Verpflichtung dem Grunde nach existent ist, deren Höhe entweder konkret feststeht oder zumindest verläßlich schätzbar ist. Fehlende Fälligkeit sowie Ungewißheit über die Person des konkreten Gläubigers beeinträchtigen den Ausweis als Verbindlichkeit nicht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 1998, 140

20.05.1998
Heft 5/1998
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.