Anmerkungen zu OGH 6 Ob 48/12w1
Während zu Fällen der Down-Stream-Verschmelzung bereits eine Jud des OGH existiert,2 ob und unter welchen Voraussetzungen diese eine verbotene Einlagenrückgewähr darstellt, fehlt hingegen bislang eine Stellungnahme des OGH zur Frage der Zulässigkeit einer Up-Stream-Verschmelzung unter dem Gesichtspunkt des § 82 Abs 1 GmbHG. Der gegenständlichen Entscheidung lag nunmehr eine im Zuge eines Management-Buy-outs erfolgte Up-Stream-Verschmelzung zugrunde.
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