Aufsätze

Verbotene Einlagenrückgewähr bei einer Up-Stream-Verschmelzung

Mag. Clemens Richter

Anmerkungen zu OGH 6 Ob 48/12w1

Während zu Fällen der Down-Stream-Verschmelzung bereits eine Jud des OGH existiert,2 ob und unter welchen Voraussetzungen diese eine verbotene Einlagenrückgewähr darstellt, fehlt hingegen bislang eine Stellungnahme des OGH zur Frage der Zulässigkeit einer Up-Stream-Verschmelzung unter dem Gesichtspunkt des § 82 Abs 1 GmbHG. Der gegenständlichen Entscheidung lag nunmehr eine im Zuge eines Management-Buy-outs erfolgte Up-Stream-Verschmelzung zugrunde.

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Artikel-Nr.
ZIK 2013/124

08.07.2013
Heft 3/2013
Autor/in
Clemens Richter

Mag. Clemens Richter ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter sowie Partner in der Kanzlei Engelhart Richter Partner Rechtsanwälte.