Aufsätze

Verfahrenshilfe für die Insolvenzmasse unter besonderer Berücksichtigung von Art 6 MRK, Art 47 Abs 3 GRC

MMag. Dr. Martin Trenker

In Art 47 Abs 3 der Charta der Grundrechte (GRC) wurde erstmals ausdrücklich ein Grundrecht auf Verfahrenshilfe normiert. Der EuGH hatte aus diesem Anlass nunmehr bereits in zwei Entscheidungen1 zur Gewährung von Verfahrenshilfe für juristische Personen Stellung zu beziehen. Ausgehend von den Impulsen dieser Jud soll die im innerstaatlichen Recht seit langem thematisierte Frage diskutiert werden, ob Insolvenzgläubiger bei Prozessen der Insolvenzmasse2 - wie von der hM angenommen - als deren wirtschaftlich Beteiligte iSd § 63 Abs 2 ZPO zu qualifizieren sind.

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Artikel-Nr.
ZIK 2014/10

28.02.2014
Heft 1/2014
Autor/in
Martin Trenker

Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker ist Leiter des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck und Autor zahlreicher Publikationen zum Zivilprozess-, Insolvenz- und Unternehmensrecht.