Experten-Forum

Verfall arbeitsrechtlicher Ansprüche

Dr. Thomas Rauch

Verfall

Fragliche arbeitsrechtliche Ansprüche sollen möglichst rasch geklärt werden. Umso mehr Zeit nach der angeblichen Fälligkeit eines Anspruchs abläuft, umso schwieriger wird die Aufklärung des angeblichen Anspruchs. Falls etwa Überstundenentgelte erstmals 2 Jahre nach der angeblichen Fälligkeit behauptet werden, wird es kaum mehr feststellbar sein, ob an den angegebenen Tagen tatsächlich Überstunden geleistet wurden bzw. erforderlich waren.

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Artikel-Nr.
ARD 5404/5/2003

20.05.2003
Heft 5404/2003
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.