Über ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH hat der EuGH kürzlich klargestellt, dass die österreichische Regelung, wonach ein Dienstgeber bei einer Absonderung von Arbeitnehmern mit ausländischem Wohnsitz durch die Gesundheitsbehörden des Wohnsitzstaates keinen Anspruch auf Vergütung des während der Absonderung fortgezahlten Entgelts nach § 32 EpiG hat, unionsrechtswidrig ist (EuGH 15. 6. 2023, C-411/22, Thermalhotel Fontana, ARD 6855/7/2023). In Fortsetzung des Ausgangsverfahrens hat der VwGH nun die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichts aufgehoben und klargestellt, dass für Zwecke der Vergütung des Verdienstentganges auch Absonderungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind, die von Behörden eines anderen Mitgliedstaates verhängt wurden und angesichts ihrer Zielsetzung, ihrer Art und ihrer Auswirkungen den nach § 7 und § 17 EpiG verfügten Absonderungsmaßnahmen vergleichbar sind (VwGH 20. 6. 2023, Ra 2021/03/0098).
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