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Verjährung des Schadenersatzes gemäß § 23 IO

Dr. Romana Weber-Wilfert

Anmerkungen zu OGH 9 Ob 70/23v1

Der OGH hatte zu klären, wann die Verjährungsfrist für den Schadenersatzanspruch beginnt, welcher aus der vorzeitigen Aufkündigung des Bestandvertrages gem § 23 IO resultiert. Er hat dazu ausgesprochen, dass der Schaden bereits durch die Umwandlung des Leistungsanspruchs in einen Differenzanspruch auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens eintritt. Die Verjährung beginnt demnach nicht erst monatlich nach Feststehen der tatsächlichen Höhe des jeweiligen Mietzinsverlusts. Keine abschließende Klärung erfolgte hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieses Schadenersatzanspruchs in der Insolvenz und damit verbunden hinsichtlich der Frage der Forderungsanmeldung. Im folgenden Beitrag wird der gesamte Themenkomplex analysiert.

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Artikel-Nr.
ZIK 2024/176

17.12.2024
Heft 6/2024
Autor/in
Romana Weber-Wilfert

RA Dr. Romana Weber-Wilfert ist Partnerin der Celar Senoner Weber-Wilfert Rechtsanwälte GmbH. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Sie ist regelmäßig als Autorin und Vortragende sowie als Lehrbeauftragte und Prüferin an der Universität Wien tätig.