Anmerkungen zu OGH 3 Ob 187/11p1
Während der Insolvenz laufen Zinsen auf Insolvenzforderungen weiter, können im Regelfall aber nicht erfolgreich eingefordert werden. Dem Gläubiger bleibt nur, das Ende des Insolvenzverfahrens abzuwarten und seine Forderungen anschließend gegen den Schuldner geltend zu machen. In der E 3 Ob 187/11p hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob und wie sich das Insolvenzverfahren auf die Verjährung solcher laufenden Zinsenforderungen auswirkt. Der 3. Senat gelangt unter Heranziehung von Bestimmungen aus dem Versicherungsrecht zu einer sinnvollen Lösung, trägt dabei aber mE den insolvenzrechtlichen Besonderheiten laufender Zinsen nicht hinreichend Rechnung.
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