Aufsätze

Verjährung laufender Zinsen auf Insolvenzforderungen

Mag. Barbara Reisenhofer

Anmerkungen zu OGH 3 Ob 187/11p1

Während der Insolvenz laufen Zinsen auf Insolvenzforderungen weiter, können im Regelfall aber nicht erfolgreich eingefordert werden. Dem Gläubiger bleibt nur, das Ende des Insolvenzverfahrens abzuwarten und seine Forderungen anschließend gegen den Schuldner geltend zu machen. In der E 3 Ob 187/11p hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob und wie sich das Insolvenzverfahren auf die Verjährung solcher laufenden Zinsenforderungen auswirkt. Der 3. Senat gelangt unter Heranziehung von Bestimmungen aus dem Versicherungsrecht zu einer sinnvollen Lösung, trägt dabei aber mE den insolvenzrechtlichen Besonderheiten laufender Zinsen nicht hinreichend Rechnung.

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Artikel-Nr.
ZIK 2012/64

03.05.2012
Heft 2/2012
Autor/in
Barbara Reisenhofer

Mag. Barbara Reisenhofer war seit 2008 Assistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien. Seit April 2012 ist sie als Konzipientin bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati tätig.

Publikationen (Auszug):

Die Auftraggeberhaftung gem §§ 67a ff ASVG im Konkurs des Subunternehmers, ZIK 2008/248, 150; Konkursanfechtung eines exekutiven Gehaltspfandrechts, ZIK 2009/8, 7; Konkursanfechtung eines gegenseitigen Veräußerungs- und Belastungsverbots, ZIK 2009/227, 146; Die Bestimmungen zur Auflösung von Verträgen nach dem IRÄG 2010, Zak 2010/500, 287; Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010, JAP 2010/2011/6 und JAP 2010/2011/12.