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Verkürzung über die Hälfte in der Insolvenz

Dr. Wilhelm Kubin

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt sich im Zuge der Bewertung der schuldnerischen Liegenschaft heraus, dass diese weniger als die Hälfte des bezahlten Kaufpreises wert war, wobei die dreijährige Verjährungsfrist zur Geltendmachung der Verkürzung über die Hälfte gem § 934 ABGB noch offen ist. Wenn die Liegenschaft - was keineswegs unüblich wäre - pfandrechtlich (über)belastet ist und der Insolvenzverwalter daran denkt, den Kaufvertrag wegen Verkürzung über die Hälfte zivilrechtlich anzufechten, so stellen sich Rechtsfragen, die so in Judikatur und Literatur noch nicht behandelt wurden: Insb dahin gehend, ob bzw inwieweit das Pfandrecht trotz zivilrechtlicher Anfechtung aufrechtbleibt und ob das Realisat aus einer Rückabwicklung letztendlich an die Pfandgläubigerin fällt oder in die allgemeine Masse.

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/63

17.05.2019
Heft 2/2019
Autor/in
Wilhelm Kubin

Dr. Wilhelm Kubin ist Partner der Holter-Wildfellner Rechtsanwälte GmbH mit Sitz in 4710 Grieskirchen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Insolvenz- und Exekutionsrecht sowie im Arbeits-, Verwaltungs- und Wasserrecht. Dr. Wilhelm Kubin ist sowohl als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter als auch als Schuldnervertreter tätig.