In aller Kürze

Verlängerung der Kurzarbeitsregelung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit BGBl I 2022/188 wurden die gesetzlichen - großzügigeren - Sonderreglungen zur Kurzarbeit bis Ende Juni 2023 verlängert. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung sind nun voraussichtlich doch kleinere Anpassungen ab 1. 1. 2023 geplant:

Lehrlinge werden aus dem Kreis der förderbaren Personen gestrichen (allerdings ist es weiterhin möglich, Lehrlinge in die Kurzarbeit bis zur Hälfte der Normalarbeitszeit einzubeziehen - allerdings "ungefördert").

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Artikel-Nr.
ARD 6829/1/2022

21.12.2022
Heft 6829/2022