In aller Kürze

Verminderte Arbeitslosenversicherungsbeiträge für selbstständig Erwerbstätige

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Nationalrat hat im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener zu senken. Wer weniger als € 1.948,- verdient, muss seit Juli lediglich einen reduzierten Beitragssatz zahlen, bei einem Einkommen unter € 1.648,- entfallen die Beiträge zur Gänze (siehe ARD 6597/17/2018). Ein Initiativantrag der Regierungsparteien sieht nun rückwirkend ab 1. 7. 2018 auch für selbstständig Beschäftigte, die freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, eine analoge Regelung vor (442/A BlgNR 26.GP). In der niedrigsten Beitragsgrundlagen-Stufe für Selbstständige (€ 1.496,25) soll demnach nur noch ein Beitrag iHv 3 % der Beitragsgrundlage (€ 44,89) - also der fiktive Arbeitgeberanteil - statt bisher iHv 6 % anfallen. Die Gesetzwerdnung bleibt abzuwarten.

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Artikel-Nr.
ARD 6623/2/2018

08.11.2018
Heft 6623/2018