In aller Kürze

Verordnung zum Mindestbesteuerungsgesetz

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Gemäß § 39 Z 5 des Bundesgesetzes zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsgesetz) sind die laufenden erfassten Steuern (§ 37 MinBestG) einer Geschäftseinheit für das Geschäftsjahr um die aus einer Eigenkapitalbeteiligung an einer steuerlich transparenten Einheit außerhalb der Unternehmensgruppe (qualifizierte Eigenkapitalbeteiligung) zugerechneten steuerlichen Vorteile zu erhöhen, die den laufenden Steueraufwand vermindert haben. Die nun unter BGBl II 2025/105 kundgemachte Verordnung des BMF enthält neben Begriffsbestimmungen nähere Regelungen zur Anwendung des § 39 Z 5 MinBestG sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit der proportionalen Abschreibungsmethode. Die Verordnung ist erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31. 12. 2023 beginnen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6955/2/2025

25.06.2025
Heft 6955/2025