Dieser Fall kommt in der Praxis oft vor: Eine GmbH führt ein Verrechnungskonto für ihren Gesellschafter. Dabei handelt es sich um eine Forderung der GmbH, da der Gesellschafter regelmäßig finanzielle Mittel aus der Gesellschaft entnimmt. Muss man nun befürchten, dass im Rahmen einer allfälligen Außenprüfung eine KESt-pflichtige verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt wird? Oder gibt es ohnehin wenig Grund sich Sorgen zu machen? Das BFG hat sich unlängst mit diesem Thema nochmals beschäftigt.1 In dem vorliegenden Beitrag erfahren Sie, was in Hinblick auf ein Gesellschafter-Verrechnungskonto zu beachten ist, um im Rahmen einer Außenprüfung keine böse Überraschung zu erleben.
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