ZIK aktuell

Verschärfte Sorgfaltsanfordernisse für die Finanz (gleich den Banken) bei der Anfechtung nach der KO

Christian Bachmann / Michel Prosenz

Bei Beurteilung der subjektiven Anfechtungsmerkmale setzt der OGH nunmehr das Finanzamt den Banken gleich und legt ebenfalls einen strengeren Sorgfaltsmaßstab an. Das Anfechtungsrisiko des Finanzamtes wird dadurch erheblich verschärft, da gerade gegenüber Banken idR nicht (erst) auf Klags- oder Exekutionsführungen der Bank oder Beurteilung der Exekutionen anderer Gläubiger, sondern (bereits) auf die zumutbare Buch- und insb Bilanzeinsicht abgestellt wird. Dieser Beitrag untersucht, inwieweit die Gleichstellung mit den Banken gerechtfertigt ist und in welchen Bereichen das Finanzamt sich mit der Bonität des Steuerpflichtigen zu beschäftigen hat.

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Artikel-Nr.
ZIK 2004/186

25.10.2004
Heft 5/2004
Autor/in
Michel Prosenz

Dr. Michel Prosenz ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien und Wr. Neustadt. Langjährige Praxis in der Beratung von InsolvenzverwalterInnen und SchuldnervertreterInnen, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.

Christian Bachmann

Dr. Christian Bachmann ist Rechtsanwalt in Wien (seit 1994), Partner bei Bachmann & Bachmann Rechtsanwälte (www.bachmann-ra.at) mit Praxisschwerpunkt im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht.
Publikationen im Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht, etwa Befriedigung der Masseforderungen (1993).